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Aktuelle Aktion

Altersteilzeit

Bringen Sie Unternehmensziele und Mitarbeiterwünsche in Einklang - realisieren Sie eine Altersteilzeitlösung und nehmen Sie an den Förderungsmöglichkeiten teil.

Das Altersteilzeitgesetz ermöglicht es Unternehmen und Mitarbeitern, einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu vollziehen. Ziel ist, die Beschäftigung zu fördern und damit den Arbeitsmarkt zu entlasten.

Arbeitnehmer, die mindestens 55 Jahre alt sind und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit wenigstens drei Jahre einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind, können ihre wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduzieren. Für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zum halbierten Bruttoarbeitsentgelt einen steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbetrag. Somit kommen sie auf mindestens 70 Prozent des letzten Vollzeitnettogehalts.

Weiterhin sieht das Altersteilzeitgesetz vor, dass der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge während der Altersteilzeit auf mindestens 90 Prozent der Vollzeitbeiträge aufstockt. Von dieser Regelung profitieren zum einen die Arbeitnehmer, zum anderen bekommt der Arbeitgeber die gezahlten Aufstockungsbeträge in Höhe von 20 Prozent beziehungsweise in Höhe des Mindestbetrages sowie die erwähnte Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge vom Arbeitsamt erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Stelle, die durch Altersteilzeit frei wird, mit einem gemeldeten Arbeitslosen besetzt oder einen Mitarbeiter nach Beendigung seiner Ausbildung übernimmt. Die Leistungen des Arbeitsamtes werden höchstens fünf Jahre gewährt.

Das Gesetz sieht verschiedene Modelle vor. In der betrieblichen Praxis hat sich das sogenannte "Blockmodell" durchgesetzt: Der Mitarbeiter ist in der ersten Hälfte der Altersteilzeit vollzeitbeschäftigt. Er erhält dann das reduzierte Altersteilzeitentgelt. In der zweiten Hälfte wird der Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt. Dabei bezieht er das Altersteilzeitentgelt wie bisher weiter.

Nach dem Auslaufen der Förderung durch die Agentur für Arbeit werden zukünftig durch Tarifverträge oder andere Vereinbarungen branchenspezifische Lösungen etabliert, so z.B. in der chemischen als auch in der Metallindustrie. Lohoff & Partner unterstützt in allen Belangen die Einführung der neuen Modelle.

Lohoff & Partner konzipiert auf Basis gesetzlicher sowie tariflicher Rahmenbedingungen ein Altersteilzeitmodell für Ihr Unternehmen und begleitet Sie bei der Umsetzung. Lohoff & Partner entlastet Sie in allen Verwaltungsaufgaben in diesem Zusammenhang. Lohoff & Partner integriert alle Beteiligten - Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Finanzdienstleister - im Rahmen des webbasierten Vorsorgeportals. Überzeugen Sie sich.

DEN VORRUHESTAND RICHTIG GENIESSEN – DANK ALTERSTEILZEIT
Know-how von älteren und erfahrenen Mitarbeitern sichern und trotzdem Platz für den Nachwuchs schaffen – mit Altersteilzeit ist das möglich. Erfahren Sie, wie Sie den gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand bestmöglich gestalten.
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