Eine Vielzahl von Unternehmen benötigt heute flexible Arbeitszeiten. Lebensarbeitszeitkonten eignen sich, um auf diese Anforderung zu reagieren. Mit den wachsenden Guthaben der Mitarbeiter erhöhen sich auch deren Ansprüche gegenüber dem Unternehmen. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz?
Die Sicherung von Guthaben ist gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen, das Lebensarbeitszeitkonten führt. Die Vorschriften zur Insolvenzsicherung zielen darauf ab, die Guthaben bei einer Unternehmensinsolvenz zu erhalten und zu schützen. Auch die bilanzielle Auswirkung dieser Mitarbeiteransprüche rückt immer stärker in den Fokus. In einer globalisierten Wirtschaftswelt wird die Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften für immer mehr Unternehmen zur Pflicht.
Im Falle einer Insolvenz erhalten Sie eine ausgereifte Absicherung für Lebensarbeitszeitkonten, Altersteilzeitguthaben und unmittelbare Pensionszusagen, die nicht über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert sind. Aktuarielle Dienstleistungen in Kooperation mit qualifizierten Partnern helfen Ihnen beim asset liability Management sowie bei der Bewertung Ihrer bilanziellen Verpflichtungen.
Die ChronosTreuhand GmbH ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Auswählen eines geeigneten Insolvenzschutzes für Ihr Unternehmen geht. Die von der ChronosTreuhand GmbH entwickelten Konzepte lassen sich mit minimalem Aufwand umsetzen. Die Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern garantiert Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität. So können Sie beispielsweise das Anlageunternehmen wechseln, ohne damit gleich das Insolvenzschutzmodell oder den Treuhänder austauschen zu müssen.